Insolvenz & Neubeginn

Beratung zur Insolvenz und Sanierung

Die deutsche Insolvenzordnung eröffnet Unternehmen eine ganz Reihe von Möglichkeiten, wie es im Fall einer drohenden Insolvenz weiter gehen kann. Viele Unternehmer kennen diese Möglichkeiten nicht.

Deshalb ist eine auf Unternehmen sepzialisierte Insolvenzberatung der Schlüssel, um in Fall einer drohenden Insolvenz wieder mit Perspektiven in die Zukunft blicken zu können.

Unser Augenmerk ist zunächst auf die grundlegende Frage gerichtet:

  • Kann die Selbständigkeit weitergeführt werden
  • oder ist die Aufgabe und ein Neubeginn der bessere Weg?

Insbesondere Einzelunternehmer und Freiberufler können in einem Insolvenzverfahren die selbständige Tätigkeit eigenverantwortlich weitergeführen. Grundlage ist die sogenante Freigabe der selbständigen Tätigkeit aus dem Insolvenzbeschlag (§ 35 Abs. 2 InsO).

Aber auch für Kapital- und Personengesellschaften sieht diem Insolvenzordnung Sanierungsmöglichkeiten vor, die zum Erhalt des Unternehmens führen können.

Wenn Sie sich als Unternehmer oder Unternehmerin mit der Insolvenz konfrontiert sehen, sollten Sie sich die Zeit nehmen mit uns zu sprechen.

Wir nehmen uns in einem persönlichen Beratungsgespräch die erforderliche Zeit, Ihnen die Möglichkeiten der deutschen Insolvenzordnung zur Sanierung aufzuzeigen, damit Sie die Insolvenz bestmöglich meistern können.

Ihr Team Unternehmerbüro NRW